Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 16.01.2023

 

1. Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen

1.1
Für unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“ genannt) Sie sind in der Fassung vom 01.11.2020 gültig, es sei denn, Ihnen wäre vor Vertragsabschluss eine andere Fassung zugänglich gemacht worden. Unsere AGB gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung schriftlich bestätigt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung oder sonstigen Leistungen an ihn vorbehaltlos ausführen.

1.2
Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

1.3
Die in diesen AGB vorgesehene Schriftform wird auch durch Schnittstellen, Webshop, EDI, Telefax und E-Mail gewahrt. Übermittlungsfehler – gleich welcher Ursache – gehen zu Lasten des Kunden.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1     
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie sind Aufforderungen zu Bestellungen. Bestellungen durch den Kunden gelten als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden annehmen; wir sind berechtigt, Bestellungen des Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Zugang anzunehmen oder abzulehnen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware erklärt werden.

2.2
Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB, welche diesfalls subsidiär gelten. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter jedoch nicht berechtigt, von diesen AGB abweichende Regelungen zu treffen.


2.3     
Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten), sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) in Katalogen, Prospekten, etc. sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, soweit in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird und diese zum Vertragsgegenstand erklärt werden. Sie sind keine vereinbarten oder garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

2.4     
Der Inhalt unserer Auftragsbestätigungen ist vom Kunden zu prüfen und verpflichtet diesen zur unverzüglichen Rüge von Abweichungen zu der von ihm übermittelten Bestellung, widrigenfalls das Geschäft mit dem von uns bestätigten Inhalt zustande kommt.

2.5     
Wir behalten uns das Eigentums- oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen, sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Der Kunde hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

 

3. Lieferfrist und Lieferverzug

3.1     
Die Lieferfrist wird individuell vereinbart. Nach Möglichkeit wird die Ware von uns am Tag der Bestellung geliefert.

3.2     
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk oder bei Direktlieferungen das Werk des Vorlieferanten verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Nachträgliche Änderung- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. höhere Gewalt, Streik, verzögerte Anlieferung wesentlicher Teile), nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung) und die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar ist, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise ohne jede Ersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt auch die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

3.3     
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzug ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 4-wöchigen – Nachfrist möglich. In jedem Fall ist aber eine schriftliche Mahnung durch den Kunden erforderlich. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferung- oder Leistungsteil, für den Verzug vorliegt.

3.4     
Ersatzansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter oder nicht ausgeführter Lieferung auch nach Ablauf der Nachfrist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

3.5     
Die Rechte des Kunden gemäß Ziffer 9 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.

4. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme und Annahmeverzug

4.1     
Wir liefern mangels gesonderter Vereinbarung bei einem Nettobestellwert von € 200,- frei Haus (Incoterms CIP). Bei einem Bestellwert von € 100,- bis € 200,- netto berechnen wir lediglich Logistikkosten von € 8,00. Bei Bestellungen unter € 100,- netto Bestellwert wird ein Mindermengenzuschlag von € 15,- verrechnet. Bei Nachnahmesendungen werden zusätzlich € 6,50 Inkassokosten verrechnet. Für Direktlieferungen an Ihre Kunden innerhalb von Österreich berechnen wir pauschal € 6,- unabhängig vom Bestellwert. Für EcoFlow-Produkte gelten gesonderte Transportkosten. Diese Angaben gelten bis auf Widerruf. Erfolgt eine Direktlieferung ins Ausland werden zusätzlich anfallende Versandkosten, abhängig vom Gewicht, verrechnet. Unsere Lieferungen sind versichert und ein Teil dieser Kosten wird durch die UV-Pauschale gesondert verrechnet. Die Wahl des Transportweges, des Transportmittels und des Transportunternehmens bleibt uns vorbehalten.

4.2     
Liefertermine, die bekannt gegeben werden, sind vorläufige, unverbindliche Termine und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden. Bei einer Verschiebung kann keinerlei Schadenersatz geltend gemacht werden.

4.3
Eventuelle Rückstände werden von uns automatisch in Evidenz gehalten und ohne Mehrkosten nachgeliefert, sofern mit der Bestellung die Freigrenze erreicht wurde.

4.4
Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen, insbesondere weil wir infolge eines vollständigen oder teilweisen Zahlungsverzuges des Kunden von unserem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,1% des Nettogesamtauftragswerts pro Kalendertag, maximal jedoch 5% des Nettoauftragswerts (bzw. maximal 10% des Nettogesamtauftragswerts bei endgültiger Nichtabnahme) beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1   
Alle Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich – wenn nicht anderes angegeben – in Euro. Sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sämtliche Beträge bzw. Preise verstehen sich im Zweifel als Nettobeträge/Nettopreise. Diverse Zuschläge wie UHG, URA, ERA und Umweltpauschale werden separat auf den Dokumenten von UFP Austria angeführt. Sollten sich für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu senken.

5.2     
Sollte nach Vertragsabschluss aber vor Lieferung der Waren an den Kunden einer unserer Lieferanten seine Preise derart erhöhen, dass wir die vom Kunden bestellten Waren nicht mehr zu jenem Preis von unserem Lieferanten erwerben können, der unserer Kalkulation des Verkaufspreises an den Kunden zugrunde lag, so sind wir berechtigt, den Verkaufspreis auch nach Vertragsabschluss noch anzupassen und diesen im selben Verhältnis zu erhöhen, in dem unser Lieferant die Preise für die bestellten Waren erhöht hat. In diesem Fall werden wir den Kunden umgehend über diesen Umstand und die angepassten Preise informieren. Diesfalls ist der Kunde berechtigt, binnen 7 Tagen ab Bekanntgabe der angepassten Preise ohne Kostenbelastung schriftlich vom Kaufvertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde so vom Vertrag zurück, werden wir ihm den bereits bezahlten Kaufpreis zurückerstatten. Bereits an den Kunden versandte oder gelieferte Waren sind diesfalls an uns zurückzustellen. Tritt der Kunde nicht binnen 7 Tagen ab Bekanntgabe der angepassten Preise vom Vertrag zurück, so gelten die angepassten Preise als vereinbart.

5.3   
Der Kunde gerät auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug binnen 10 Tagen nach Rechnung.

5.4
Mit Eintritt des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung einesdarüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wir sind auch berechtigt, im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden ab dem Tag der Übergabe der Ware Zinseszinsen zu verlangen. Bei Verzug des Kunden mit einer (Teil-)Zahlung sind wir berechtigt, offene, aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für künftige Lieferungen und Leistungen zu verlangen.

5.5
Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5.6
Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.7
Durch die in Punkt 4 angeführte Versicherungspauschale ist der vollständige Warenwert versichert. Diese Bestimmung hat nur Gültigkeit wenn die Umwelt und Versicherungs-Pauschale im vollen Umfang verrechnet wird.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1   
Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor, bis alle unsere gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (nachfolgend:„gesicherte Forderungen“ genannt) mit dem Kundenbeglichen sind. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Bei Zugriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

6.2   
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

6.3     
Zur Feststellung des Bestandes der von uns gelieferten Ware dürfen wir die Geschäftsräume des Kunden nach vorheriger Ankündigung zu den üblichen Geschäftsstunden betreten.

6.4     
Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Der Kunde tritt bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung bestehenden Forderungen, einschließlich der Versicherungsleistung, im Voraus in voller Höhe an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, die Abtretung in seinen Büchern zu vermerken.

6.5     
Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Tritt einer der genannten Fälle ein, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt bzw. sind wir berechtigt, die Wiederkäufer der Ware von der Abtretung zu verständigen und Zahlung an uns zu verlangen.

6.6   
Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere gesicherten Forderungen um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, Sicherheiten nach unserer Wahl im Wert des übersteigenden Betrages freizugeben. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für UFP Austria unentgeltlich. Er trägt bis zum Eigentumserwerb das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung und hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an UFP Austria in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Sämtliche Forderungen, sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen, bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten(z.B. Wechselhaftung), welche UFP Austria im Interesse des Käufers eingegangen ist, bestehen.

6.7   
Falls wir von unserem Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen müssen und die Ware zurücknehmen, erfolgt die Gutschrift für die auf Grund des Eigentumsvorbehaltes zurückgenommenen Waren unter Berücksichtigung einer der Lagerdauer, dem Verschleiß sowie den sonstigen Umständen angemessenen Preisreduktion, mindestens aber zu 30 % des Fakturenwertes. Der Kunde verpflichtet sich, uns vor Anmeldung eines Insolvenzverfahrens zu verständigen, damit wir unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und in unserem Eigentum stehende Waren übernehmen können.

6.8     
Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir zur Sicherstellung der Ware berechtigt, wobei dies die Pflichten des Kunden aus dem Kaufvertrag, insbesondere zur Zahlung, nicht aufhebt. Im Falle der Pfändung von Waren, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehen, hat uns der Kunde unverzüglich detailliert zu informieren, ebenso sind Aussonderungen unserer Ware wegen einer bevorstehenden Insolvenzbelastung der Ware während Bestehen des Eigentumsvorbehalts unzulässig.

7. Mängelansprüche des Kunden

7.1     
Für die Rechte des Kundenbei Sach- und Rechtsmängeln der Ware gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress). Allfällige Garantieansprüche gelten nur nach Maßgabe der von den jeweiligen Produzenten gewährten Garantien und sind unmittelbar gegenüber den jeweiligen Produzentender betreffenden Produkte und nicht uns gegenüber geltend zu machen. Soweit wir im Zuge von Garantieabwicklungen tätig werden, erfolgt dies als reiner Hilfsdienst und nicht im Rahmen einer rechtlichen Verpflichtung.

7.2     
Ware im Sinne dieser Bestimmung ist nicht die gesamte Lieferung, sondern allein der einzelne mangelhafte Gegenstand.

7.3     
Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung.

7.4   

Bei Übernahme der Ware ist diese zuerst auf Transportschäden zu überprüfen und gegebenenfalls umgehend dem Frachtführer zu melden. Es ist direkt am Abliefernachweis (ev. elektronisch) zu vermerken, dass das Paket / der Artikel beschädigt ist. Ein Vermerk am Lieferschein oder anderen Dokumenten gilt als nicht rechtsgültig und kann unsererseits nicht akzeptiert werden. Es sind uns eventuelle Fehl- oder Mehrmengen innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung schriftlich zu melden. Bei der anschließenden Warenkontrolle sind eventuelle verdeckte Mängel innerhalb von vier Tagen nach der Lieferung schriftlich und mit Fotos zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit einem qualifizierten Vermerk / Beweismaterial zu versehen. Wir weisen darauf hin, dass „mit Vorbehalt übernommen“ und/oder „schlechter Zustand“ nicht ausreichend und aussagekräftig ist.

Bei berechtigten Qualitätsreklamationen kann die Lieferung einer mangelfreien, gleichwertigen Ware verlangt werden. Ist dies nicht möglich besteht ein Recht zum Rücktritt. Wir haften schadenersatzrechtlich generell nur bei Vorliegen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für mittelbare Schäden, entgangenem Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir nicht. Schadenersatzansprüche sind in der Höhe auf den Wert der gelieferten Ware maximal jedoch mit jener Summe beschränkt, die durch unsere Versicherung gedeckt ist, beschränkt. Für Mangelfolgeschäden haften wir, angesichts der vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten der Erzeugnisse, nicht. Eine zugesicherte Eigenschaft liegt nur dann vor, wenn wir dem Kunden in einem nur an ihn gerichteten Schreiben diese Eigenschaftszusicherung erklärt haben. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. § 924 ABGB und § 933b ABGB finden keine Anwendung.

7.5   
Ist die gelieferte Ware mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Für verbilligte sowie für vereinbarungsgemäß gelieferte Ausschuss- und Partieware wird keine wie immer geartete Gewährleistung, Garantie oder Haftung übernommen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder ein von uns nicht ermächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen an der Ware vorgenommen hat.

7.6     
Wir sind berechtigt, statt Ersatzlieferung oder Nachbesserung, Nacherfüllung durch Rücknahme der mangelhaften Ware gegen Gutschrift zu leisten. In diesem Fall ist vom Kunden vor Rücksendung ein Retour- Formular auszufüllen und uns zu übersenden. Die Verkaufsverpackung der retournierten Waren muss sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Zur Vornahme der Leistung aus der Gewährleistung hat der Kunde auf seine Kosten und Gefahr die Ware an uns zu liefern.

7.7     
Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

7.8     
Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

7.9     
Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.

7.10     
Eine über Ziffer 7.6 hinausgehende Preisminderung oder Wandlung ist ausgeschlossen. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

7.11     
Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

7.12     
Mangelfreie Ware nehmen wir grundsätzlich nicht gegen Gutschrift zurück. Nehmen wir in Einzelfällen mangelfreie Ware zurück, wird mit Eingang der Ware bei uns eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % des Wertes der zurückgenommenen Ware fällig. Die Ware ist kostenfrei („frei Haus“), originalverpackt und im einwandfreien Zustand an uns zurückzusenden.

8. Haftung

8.1    
Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

8.2   
Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.

8.3   
Bei Rechtsverletzungen durch von uns gelieferte Produkte anderer Hersteller werden wir nach unserer Wahl unsere Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten.

9. Verjährung

9.1
Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung.

9.2     
Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Soweit wir dem Kunden nach Maßgabe von Ziffer 9 auf Schadenersatz haften, gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

10. Schlussbestimmungen

10.1     
Ist der Kunde Unternehmer oder hat er in der Republik Österreich keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kundennach unserer Wahl Vöcklabruck.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

10.2     
Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Österreich. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

10.3   
Falls einzelne Regelungen dieser AGB – wenn auch nur für einzelne Personengruppen wie z.B. Konsumenten im Sinne des § 1 KSchG – ungültig sein sollten, werden diese Regelungen durch wirksame Regelungen ersetzt, die geeignet sind, den wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung so weit wie möglich zu verwirklichen. Die Ungültigkeit einzelner Regelungen dieser AGB ändert nichts an der Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser AGB.

10.4     
Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

10.5    
Sollten von diesen AGB mehrere Sprachfassungen in Umlauf gebracht werden, ist für die Auslegung der AGB immer die deutsche Fassung heranzuziehen.

11. Datenschutz

Wir speichern die vom Kunden an uns übermittelten personenbezogenen Daten mit automationsunterstützter Datenverarbeitung. Die personenbezogenen Daten unserer Kunden und Interessenten werden vertraulich behandelt. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung bzw der jeweiligen Information gem Art 13DSGVO.

Hinweis: Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass wir Daten aus dem Vertragsverhältnis zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und uns das Recht vorbehalten, die Daten – soweit für die Vertragserfüllung erforderlich – Dritten (z.B. Versicherungen) zu übermitteln.

Sofern diesen Geschäftsbedingungen nicht schriftlich widersprochen wird, setzen wir Ihr Einverständnis voraus.

UFP Austria GmbH, Walter-Simmer-Straße 9, A-5310 Mondsee

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