GESCHÄFTSBEDINGUNGEN INLAND
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Basis der nachfolgend dargestellten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichungen von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen sind somit nur wirksam, wenn diese durch uns schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsabschluss
Ein Liefervertrag kommt erst zustande, wenn wir den erteilten Auftrag schriftlich bestätigen oder durch Auslieferung der Ware zu erkennen geben, dass wir den Auftrag angenommen haben.
3. Lieferverzögerungen
Wir bemühen uns um Auslieferung am Tag der Bestellung. Falls bestellte Ware nicht vorrätig ist, erfolgt umgehend eine Verständigung. Verzögerungen bei der Auslieferung, die durch Dritte verursacht wurden (Post, Bahn, Spedition), schließen eine Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus. Eventuelle Rückstände werden von uns automatisch in Evidenz gehalten und ohne Mehrkosten nachgeliefert, so ferne mit der Bestellung die Freigrenze erreicht wurde.
4. Preise und Lieferbedingungen
Die in unseren Listen genannten Preise gelten vorbehaltlich inzwischen erfolgter Preisveränderungen. In Höhe der jeweils geltenden Bestimmungen ist außerdem Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Unsere Lieferungen sind im vollen Umfang versichert und ein Teil dieser Kosten wird durch die UV-Pauschale gesondert verrechnet. Wir liefern binnen 24 Stunden ab einem netto Bestellwert von € 200,- frei Haus. Von € 100,- bis € 200,- berechnen wir lediglich Logistikkosten von
€ 6,50. Bei Bestellungen unter € 100,- netto Bestellwert wird ein Mindermengenzuschlag von € 15,- verrechnet. Bei Nachnahmesendungen werden zusätzlich € 6,50 Inkassokosten verrechnet - die Zustellzeit kann bis zu 48 Stunden betragen. Bei gewünschten Expresssendungen (Frühdienst, Vormittags- und Samstagdienst) werden die Zustellkosten nach Aufwand verrechnet. Bitte erkundigen Sie sich bei unseren Mitarbeitern nach den jeweiligen Kosten. Für Direktlieferungen an Ihre Kunden innerhalb von Österreich berechnen wir pauschal € 5,00 - unabhängig vom Bestellwert. Erfolgt eine Direktlieferung ins Ausland, werden zusätzlich anfallende Versandkosten, abhängig vom Gewicht, verrechnet. Sollten sich für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.
5. Gefahrenübergang
Durch die in Punkt 4 angeführte Versicherungspauschale ist der vollständige Warenwert versichert (bisher war der Gefahrenübergang bei der Übergabe an den Versandbeauftragten). Im Schadensfall beachten Sie bitte die entsprechenden Kontroll- und Meldepflichten (siehe Punkt 8).
6. Zahlungsziel
Zahlungsziel ist 14 Tage netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug unter der Voraussetzung, dass keine fälligen Posten unbeglichen sind. Bei Zielüberschreitung verpflichtet sich der Auftraggeber, neben bankmäßigen Verzugszinsen von mindestens 1% per Monat, die Kosten eines Inkassobüros zu bezahlen und ist damit einverstanden, dass bei Zahlungsverzug Zinsen bis zum Klagtag kapitalisiert und Inkassospesen dem Kapital hinzugerechnet werden. Es berechtigt uns auch zur Liefersperre und es gelten alle offenen Posten als fällig. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Wir behalten uns vor, Wechsel jederzeit zurückzugeben. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungs-, Schadenersatz oder sonstigen Gegenansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Für Einzelfälle, u. a. bei Lieferungen an uns unbekannte Firmen, behalten wir uns Versand gegen Nachnahme oder Vorauszahlung vor. Wir behalten uns vor, Kunden nur mehr gegen Nachnahme zu beliefern, wenn wir bei diesem einmal ein Inkassobüro zur Eintreibung der offenen Forderungen beauftragen mussten.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, im Eigentum von Rauch Import. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird. Die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf unserer noch nicht bezahlten Waren werden bereits jetzt zur Sicherheit an uns abgetreten. Für den Fall, dass die Ware durch den Kunden mit anderen, nicht uns gehörenden Waren verkauft werden, gilt die Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes, der von uns gelieferten Waren als abgetreten. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so wird die Forderung von Rauch Import sofort fällig und der Käufer tritt die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an Rauch Import ab und leitet seinen Verkaufserlös unverzüglich an Rauch Import weiter. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der von uns gelieferten Waren oder eine Abtretung der Forderung aus dem Weiterverkauf dieser Waren ist erst nach vollständiger Bezahlung aller unserer Forderungen zulässig. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, womit aber kein Rücktritt vom Vertrag erfolgt. Übersteigt der Wert der für Rauch Import bestehenden Sicherheiten dessen sämtliche Forderungen um mehr als 20%, so ist Rauch Import auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung von Rauch Import beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für Rauch Import unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der obengenannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an Rauch Import in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten (z.B. Wechselhaftung), die Rauch Import im Interesse des Käufers eingegangen ist, bestehen.
8. Transportschäden und Gewährleistung
Bei Übernahme der Ware zuerst Transportschäden überprüfen und gegebenenfalls dem Frachtführer melden. Anschließend die Ware kontrollieren und eventuelle Fehl- oder Mehrmengen innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung schriftlich bei uns melden. Bei berechtigten Qualitätsreklamationen kann die Lieferung einer mangelfreien, gleichwertigen Ware verlangt werden. Ist dies nicht möglich, besteht ein Recht zum Rücktritt. Im Übrigen haften wir nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Schadensansprüche sind in der Höhe nur auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt. Für Mangelfolgeschäden haften wir angesichts der vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten der Erzeugnisse nicht. Eine zugesicherte Eigenschaft liegt nur dann vor, wenn wir dem Kunden in einem nur an ihn gerichteten Schreiben diese Eigenschaftszusicherung erklärt haben. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
9. Datenschutz
Im Sinne des Datenschutzgesetzes sind wir berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung eingeholten Daten über den Käufer zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten. DVR:0665614
10. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt jetzt schon für beide Teile Mondsee als vereinbart.
Die in den allgemeinen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen unserer Kunden ausgesprochenen Zessionsverbote und alle Einschränkungen die Zessionen von Forderungen betreffenden Vertragsbedingungen, gelten als nicht geschrieben.
11. Sofern diesen Geschäftsbedingungen nicht schriftlich widersprochen wird, setzen wir Ihr Einverständnis voraus.
Rauch Import GesmbH, Walter Simmer Straße 9, A-5310 Mondsee





